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Großvolumige Scheune des 19. Jahrhunderts. Der in der Tiefe der Hofreite gelegene, vom Teilgärtenweg einsehbare Fachwerkbau mit Ziegelausfachung dominiert durch seine Höhe und das weithin sichtbare Krüppelwalmdach (Biberschwanzdeckung) alle anderen Scheunen auf der Südseite der Untergasse. Wegen ihrer Bedeutung für den historischen Ortsrand (Scheunenzeile mit Bauerngärten) und für das gesamte Dorfbild ist die Scheune Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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