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Vollständig erhaltene, große Hofreite (Dreiseithof mit Hüttenberger Tor). Die in der heutigen Form vorwiegend durch Bauten des frühen 20. Jahrhunderts geprägte Hofreite ist sowohl für das Straßenbild als auch für den Ortsrand (rückseitige Scheunenzeile) von Bedeutung. Wichtige Bestandteile sind das traufständige, dreiachsige Wohnhaus, das vermutlich noch auf das 19. Jahrhundert zurückgehende Hüttenberger Tor (Torfahrt und gesonderte Pforte mit Andreaskreuz), das giebelständige Nebengebäude und die Wirtschaftsgebäude. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |