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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus (zweizonig) des 18. Jahrhunderts. Während das Obergeschoss mit den Mannformen aus der Erbauungszeit stammt, dürften einige Hölzer des Erdgeschosses erneuert worden sein. Die rückwärtig anschließende Scheune ist nicht mehr erhalten. Das mit einem niedrigen Bruchsteinsockel ausgestattete, mit dem Giebel zur Straße orientierte Haus ist zusammen Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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