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Brücke über den Kleebach im Zuge der Hoppensteinstraße nahe der Kreuzung Gießener Straße. Die etwa in gleichem Abstand zur Untersorger Mühle (Teufelsmühle) und zu Ober- und Mittelsorger Mühle liegende Brücke dürfte im frühen 19. Jahrhundert entstanden sein. Sie ist aus Lungstein gemauert und weist im Bereich der Kanten und der relativ flachen Wölbung Quaderung auf. Kulturdenkmal aus technik- und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |