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Vollständige Hofreite mit Wohnhaus, Scheune und Nebengebäuden. Der außerhalb der alten Dorfbebauung gelegene, im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entstandene Hof zeigt beispielhaft, wie sich am Anfang unseres Jahrhunderts die tradierte, in Grundzügen über Jahrhunderte gleich bleibende dörfliche Bauweise entscheidend verändert. Das Wohnhaus, ein zweigeschossiger, mit einem Zwerchhaus versehener Klinkerbau, ist eindeutig an städtischen Vorbildern orientiert. Die geschossübergreifend zu Vierergruppen geordneten Fenster von Unter- und Obergeschoss, die rundbogigen Zwerchhausfenster und der sorgfältig gemauerte Natursteinsockel belegen dies. Auch der dekorative Einsatz von hellem Klinker erinnert stark an ähnlich gestaltete Häuser der Gießener Stadterweiterung. Einschließlich der Hofpflasterung ist die Hofreite Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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