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Prägnantes Wohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Der traufständige Hauptbau (zweigeschossig, Fachwerk unter Putz) wurde durch einen Anbau ergänzt. Zusammen mit der seitlichen Giebelpartie (Obergeschoss verschindelt) sind beide Gebäudeteile aufgrund eines zwischen den Grundstücken verlaufenden Pfades sichtbar. Der gut proportionierte, mit einem weit vorkragenden Satteldach und asymmetrisch angeordneten Fenstern ausgestattete Bau ist nicht zuletzt wegen seiner Hanglage wichtig für das Ortsbild. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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