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Für die 1896 von Pfarrer Hepding und Lehrer Albert Boßler gegründete Institution, die anfangs in einer Mietwohnung untergebracht war, wurde 1906 ein eigenes Heim erbaut, das auch Wohnräume für zwei Kinderschwestern enthielt. Das vom Jugendstil beeinflusste Gebäude hat einen Natursteinsockel und ein mit Biberschwänzen eingedecktes Mansarddach mit Schopf. Während das Erdgeschoss durch 3 große Fenster mit korbbogenförmigen Abschlüssen beleuchtet wird, ist das Mansardgeschoss auf der Traufseite mit einer zentralen Schleppgaupe, auf der Schmalseite mit schlanken Zwillings- bzw. Drillingsfenstern ausgestattet. Wegen seiner architektonischen Qualität und seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung ist das Gebäude einschließlich des Lattenzaunes und des Gartens (alte Bäume) Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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