Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, dessen zugehörige Hofstelle nicht in der alten Form erhalten ist; es gibt mehrere Anzeichen für eine Bauzeit noch im 16. Jahrhundert. Dazu gehören die umlaufend gekehlten Schwellen des Obergeschosses über deutlich vorkragenden Deckenbalken sowie die Aussteifung des Pfostens im Obergeschoß auf der Nord-Ost-Ecke des Hauses durch gebogene, hoch ansetzende Fußstreben. Das innere Gefüge des zweizonigen Baus erscheint in den beiden Vollgeschossen unverändert, das trifft leider nicht für das erneuerte Dach zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |