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Vollständig erhaltene Hofreite der Jahrhundertwende. Für das Straßenbild besonders wichtig sind das traufständige, dekorativ (zweifarbiger Klinker) gestaltete Wohnhaus und das zweiteilige (Torfahrt und Pforte), überdachte Hüttenberger Tor. Das 4achsige, mit Flachbogenfenstern (Klappläden) und einem Ladeneingang versehene Haus wird vertikal durch Ecklisenen, horizontal durch einen Natursteinsockel, Hauptgesims und Ziegelbänder in Höhe der Fensterbänke gegliedert. Als seltenes Beispiel eines weitgehend unveränderten Bauernhofes der Gründerzeit ist das Anwesen Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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