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Zwei aneinandergebaute, zu einer übergreifenden Einheit verbundene Wohnhäuser des späten 18. (Nr. 24) bzw. frühen 19. (Nr. 26) Jahrhunderts. Gemeinsame Merkmale der traufständigen Bauernhäuser sind der hohe, zum gemeinsamen Zentrum hin abgesenkte Sockel und das in gleicher Firsthöhe verlaufende Satteldach, das auf der jeweiligen Giebelseite abgewalmt wird. Während die linke Haushälfte durch Verplattung und entstellende Fenstergestaltung erheblich gestört erscheint, zeigt die rechte Haushälfte weitgehend originalen Bestand. So sind die hölzernen Fenstergewände, die Klappläden im Erdgeschoss und die charakteristischen, zweiteiligen Giebelfenster erhalten. Auch die bis zum Obergeschoss reichende Verschieferung der Giebelseite könnte noch zum alten Bestand gehören. Bei einer künftigen Erneuerung der Häuser sollte das heute verborgene Fachwerk des Obergeschosses wieder sichtbar gemacht werden. Beide Häuser - exponiert im Bogen der Wetzlarer Straße gelegen - sind als Ensemble Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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