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Großes, giebelständiges Wohnhaus in dominierender Straßenlage. Zweigeschossiger Fachwerkbau des frühen 18. Jahrhunderts mit hohem Sockel und an der Frontseite abgewalmtem Satteldach. Das kürzlich freigelegte Fachwerk besteht an der Frontseite aus regelmäßig geführten Hölzern. Besonders die langen, gekrümmten Streben und die massiven Eckständer bewirken ein reizvolles Gesamtbild. Unregelmäßigkeiten des Fachwerks an der Seite belegen, dass der Bau hier mehrfach verändert bzw. verlängert wurde. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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