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Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus (Fachwerk unter Putz) vom Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts. Der mit einem hohen Sockel und symmetrisch geordneten Fenstern (Holzgewände, zweiteilig mit Oberlicht, Klappläden) versehene Bau ist auch seitlich einsehbar und daher besonders wichtig für das Erscheinungsbild der Straße. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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