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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, das zusammen mit dem Nachbarhof (Nr. 59) ein ortsbildprägendes Ensemble bildet. Das breit gelagerte, gedrungen proportionierte Wohnhaus ist mit einem biberschwanzgedeckten Satteldach ausgestattet. Es ist zweizonig und zeigt qualitätvolles Fachwerk des 17. Jahrhunderts, das erst kürzlich freigelegt wurde. Besonders markant sind die mit Kopf- und Fußgegenstreben versehenen Mannformen des Obergeschosses. Als eines der ältesten Häuser in Kleinlinden und wegen seiner ortsbildwichtigen Funktion im Bereich des Bogenansatzes der Wetzlarer Straße ist es Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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