Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Beim Bau des 1938 errichteten HJ-Heimes wurde die " Alte Hohl" (heutiger Straßenname " Hohl"), die ein Teil des alten Grabensystems der Burg war, zugeschüttet. Sie verlief zwischen dem alten Friedhof und den Burggärten und zog sich als tiefer Einschnitt bis zur Lützellindener Straße hin. Der eingeschossige, mit einem hohen Sockel versehene Bau hat einen U-förmigen Grundriss. Pavillonartige Vorbauten flankieren den lang gestreckten Mitteltrakt, dessen zentrale Eingangstür von schartenartigen Fenstern gerahmt wird. Als charakteristisches Beispiel für die am Traditionalismus orientierte Architekturauffassung der NS-Zeit ist der auf einer Terrasse erhöht platzierte und durch einen leeren Vorplatz hervorgehobene Bau Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |