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Giebelständiges Wohnhaus (Fachwerk unter Putz) des 17. Jahrhunderts mit straßenseitig im 20. Jahrhundert erneuertem Untergeschoss (Flachbogenfenster). Der für das Ortsbild wichtige Bau liegt im Bereich der Kurve der Wetzlarer Straße neben dem einstigen Kirchhof (heute freier Platz vor der Burgschule). Als wichtiger Bestandteil des alten Ortskerns ist es einschließlich der alten seitlichen Mauereinfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |