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Giebelständiges Wohnhaus (Fachwerk unter Putz). Das vermutlich noch aus dem frühen 17. Jahrhundert stammende Haus schließt unmittelbar an das Wohnhaus der Nachbarhofreite (Nr. 4) an. Die Anordnung der Fenster und der weit vorspringende, steil proportionierte, heute verschindelte Giebel lassen auf ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit schließen. Wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild (ungestörte Abfolge der Giebel) und wegen der vermuteten Qualität der Fachwerkgestaltung ist es Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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