Kaiserstraße 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Kaiserstraße 1
Flur: 1
Flurstück: 262

Hofanlage im Stil der 1920er Jahre. Die zu beobachtende Kombination traditioneller und vom Expressionismus beeinflusster Stilformen ist für die Dörfer des Gießener Stadtgebietes völlig einmalig. Beide zur Straße orientierten Gebäude, das Tor, eine Weiterentwicklung des Hüttenberger Tores und die traufständige, hohe Scheune, sind differenziert gestaltete Klinkerbauten. Während das zweiteilige, mit Torfahrt und Pforte ausgestattete Hoftor ganz in dunklem, hartgebranntem Klinker ausgeführt wurde, ist der Scheunenteil aus zweifarbigem Klinkermaterial (rot und dunkel) errichtet. Schöne, interessant gestaltete Details finden sich sowohl am Tor als auch am Wirtschaftsgebäude: So ist über der Torpforte, an der Stelle, an der traditionell ein verziertes Gefach eingefügt ist, ein quadratisches, diagonal gemauertes Feld mit rautenförmigem Fenster eingelassen. Unterhalb der Traufe der Scheunen-Stall-Kombination verläuft ein differenziert gemauertes, dunkles Klinkerband, das um das Gebäude herumgeführt ist. Weitere wichtige Gestaltungselemente sind der dunkel abgesetzte Sockel und die gestufte, ebenfalls aus dunklen Klinkern bestehende Rahmung der hohen Scheuneneinfahrt. Wegen seiner ortsbildprägenden Eigenschaften und aufgrund seiner einzigartigen, baukünstlerisch interessanten Gestaltung ist der Hof Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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