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Vier giebelständige, zweigeschossige Kleinbauernhäuser (Klinker und Fachwerk unter Putz) des 19. Jahrhunderts. Die annähernd baugleichen (hoher Kellersockel, symmetrische Fensteranordnung, Satteldach) Häuser mit rechtwinklig angebauten Wirtschaftsteilen dürften etwa gleichzeitig nach der Verlegung des Friedhofes (1837) entstanden sein. Da für die Hofreiten, die direkt an den alten Kirchhof angrenzen, nur sehr wenig Platz zur Verfügung stand, wurde die alte Kirchhofmauer überbaut. Zusammen mit den mehrfach veränderten, kleinteiligen Nebengebäuden dokumentieren die Häuser die Wohn- und Lebensverhältnisse von Klein- oder Nebenerwerbsbauern im 19. Jahrhundert, sie sind daher Kulturdenkmäler aus sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |