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Straßen- und ortsbildprägendes, schmales Eckgebäude auf kleinem unregelmäßigen Grundstück an der platzartig erweiterten Gabelung des Kirchweges. Der in mindestens zwei Bauabschnitten entstandene, unregelmäßige Bau (vorderer Teil wahrscheinlich älter, hinterer Teil und die rechtwinklig angesetzten Nebengebäude jünger) stammt insgesamt aus dem 19. Jahrhundert. Hauptcharakteristika sind sein weit vorkragendes, schon von weitem ins Auge springendes Walmdach und die schmalen, im Untergeschoss flachbogigen Fenster mit ihren Klappläden. Der Nebenerwerbshof oder Altenteil (?) ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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