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Die Hofreite Lindenstraße 1 gehörte laut dem Dorfplan von 1823 ursprünglich zum Bestand des Nachbarhofes (Lindenstraße 3). Der exponiert an der Ecke gegenüber der Kirche gelegene Hof ist in der heutigen Form erst im Laufe des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts entstanden. Während die Scheune und die einstige Schmiede durch einen kürzlich erfolgten Ausbau stark verändert wurden, zeigt das um die Jahrhundertwende mit Flachbogenfenstern (Erdgeschoss = massiv) versehene, mit dem Giebel zur Lindenstraße orientierte Wohnhaus und das in Angleichung an das Nachbartor entstandene Hüttenberger Tor noch alten Bestand. Wichtig für das Ortsbild ist vor allem der Umriss, besonders die Abfolge der in der Höhe gestaffelten Dächer. Bei künftigen Eingriffen sollte in jedem Fall das Tor (Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen) und die Fensteranordnung (Klappläden) am Haupthaus unverändert bleiben. Auch der hinter dem Tor anschließende, schmale Schuppen und das in Teilen originale Pflaster des Hofes sind erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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