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Die Hofreite bildet zusammen mit dem Nachbarhof (Lindenstraße 1) ein übergreifendes, ortsbildprägendes Ensemble. Vom einst wesentlich größeren Hof (Teilung im 19. Jahrhundert) blieben das stark veränderte, vielleicht noch auf das 17. Jahrhundert zurückgehende Wohnhaus (Fachwerk unter Putz), die nachträglich erweiterte Scheune und das mit Torfahrt (geschwungene Kopfbänder) und Pforte (Winkelbänder) ausgestattete Hüttenberger Hoftor erhalten. Letzteres ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen. Eine nicht mehr vollständig lesbare Inschrift besagt: DIESES DOHR HAT LASSEN BAVEN HERR BAVHERR IOHANNES ... IM IAHR 1799 DEN 5 APRIL W M WAGNER (= Werkmeister Wagner). Das nicht mehr vollständige Gefach war wahrscheinlich wie das am Tor Lindenstraße 4 mit rautenförmigen Aussparungen versehen. Das erhaltene griechische Kreuz zeigt als kaum erkennbaren, früher farbig ausgezogenen Ritzdekor im Zentrum einen mosaikartig aufgegliederten Zwölfstern, an den Armen je eine viertelkreisförmige Fächerrosette.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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