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Vollständige, fast unveränderte Hofreite des frühen 19. Jahrhunderts. Das traufständige, mit einem verschieferten Krüppelwalmdach versehene Wohnhaus ist mit seinem Fachwerkobergeschoss (Mannformen), den charakteristischen, seitlich sichtbaren Giebeln und dem qualitätvollen, überbauten zweiteiligen Tor von besonderer Bedeutung für das Ortsbild, zumal es in Sichtweite der Kirche gelegen ist. Eine am Tor angebrachte, aber sich auf das gesamte Haus beziehende Inschrift besagt: DIESES HAVS HAT ERBAVEN LASEN ... HERR SCHVLDEIS PAVLVS JVNG VND SEINE EH FRAV CATHERINA ELISABETHA D 27 APRIL 1808 W M C W A (=Werkmeister Conrad Wagner). Das mit Torfahrt und Pforte ausgestattete Tor hat sich aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Haus besonders gut erhalten: Die Ständer stehen auf unterschiedlich hohen Prellsteinen, die Torfahrt ist mit Hilfe geschwungener Kopfbänder bogig gestaltet. Beide Eingänge sind mittels Wulst und Hohlkehle umrahmt. Das Gefach über der Pforte hat die Grundform eines griechischen Kreuzes, in dessen offene Felder aus Winkelbändern (profilierte Kanten) geformte Rauten eingelassen sind. Wegen seiner qualitätvollen Gestaltung ist das Wohnhaus Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen. Einschließlich der Wirtschaftsgebäude (Scheune, Stall und Nebengebäude) hat es aufgrund seiner Lage unweit der Kreuzung von Rheinfelser Straße und Lindenstraße große Bedeutung für das Erscheinungsbild des historischen Ortskernes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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