Lindenstraße 5
Lindenstraße 5
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Lindenstraße 5
Flur: 2
Flurstück: 166

Traufseitiges, zweigeschossiges Wohnhaus mit lang gestrecktem, niedrigerem Nebengebäude. Das außergewöhnlich lange, nur mit zwei kleinen Fenstern ausgestattete Nebengebäude trägt auf einem Balken über dem integrierten Tor (zweiteilig) folgende Inschrift: Diesen Bau hat erbaut andon Barth und frau eatharina im Jahr 1787 den 22 ten Junius der herr segene die sein die hir durch gehen Aus und ein W M (=Werkmeister) LVDWIG ZÖRB. Beide Bauten zeigen außergewöhnliche, spätbarocke Fachwerkgestaltung im jeweiligen Obergeschoss. Während das Haupthaus durch fischgrätenartig gestaltete Vertikalelemente, die zwischen den Fenstern angeordnet sind, charakterisiert wird, zeigt das lebendig gestaltete Zierfachwerk des Nebengebäudes als zentrales Motiv eine von Zierstücken flankierte Raute und mit Nasen besetzte, kurze geschwungene Streben. Das durch hässliche Ganzscheibenfenster und Plastikrollläden gestörte Wohnhaus ist ebenso wie das Nebengebäude (Klapplädenfenster) wichtig für das Straßenbild der hier in sanftem Schwung verlaufenden Lindenstraße. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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