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Vollständig erhaltene Hofreite, bestehend aus Wohnhaus mit Anbau, Altenteil, Scheune, Nebengebäuden und Hüttenberger Tor. Mit Ausnahme des Tores stammt der heutige Gebäudebestand vom Ende des 19. bzw. aus der Zeit kurz nach dem 1. Weltkrieg, doch zeigt der Dorfplan von 1823 fast identische Grundrissformen. Der im Winkel zur Straßenflucht stehende, vorwiegend durch historisierendes Fachwerk geprägte Hof erfüllt eine wichtige Funktion im Straßenbild. Besonders das gegenüber dem Tor und dem Altenteil leicht nach hinten versetzte Wohnhaus, das 1919-1920 von Zimmermeister Anton Möglich für Friedrich Engel erbaut wurde, ist in diesem Zusammenhang wichtig, da es an der Ecke zur Weingartenstraße liegt und zugleich den Verlauf des ehemaligen Kolbengrabens markiert. Der großvolumige, zweigeschossige Bau wird in erster Linie durch sein Zierfachwerk (Mannformen, rautenförmige Brüstungsfelder, sichtbare Balkenköpfe) und seine interessant gestaltete (Giebel mit Fußwalm), verschieferte Dachlandschaft bestimmt. Das vielleicht noch aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts stammende Tor hat eine bogig abschließende Torfahrt mit eingeschnittener Pforte (randgesägtes, zargenartiges Stirnbrett). Die gesamte Anlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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