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Großvolumige Fachwerkscheune mit steilem Dach und Wirtschaftsgebäude. Die genannten Gebäude der sonst stark veränderten Hofreite sind wichtige Bestandteile des Ortsbildes. Da das links angrenzende Grundstück nicht bebaut ist und das Anwesen erhöht liegt, sind die Gebäude seitlich einsehbar. Von der tiefer gelegenen Straße her gesehen, schließen sich die Giebelwand der Scheune, die Außenwände der Wirtschaftsgebäude und vor allem die Dächer zu einer den Ortsrand prägenden Silhouette zusammen. Sie sind daher Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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