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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Rheinfelser Straße 5
Flur: 2
Flurstück: 181

Giebelständiges Fachwerkwohnhaus (kürzlich freigelegt) und Hüttenberger Tor einer vollständigen Hofreite (Hakenhof). Das mit einem hohen Bruchsteinsockel versehene Haus, das am Ende des 17. Jahrhunderts oder zu Beginn des 18. Jahrhunderts entstanden ist, zeigt in Obergeschoss und Giebel wohlproportioniertes, symmetrisch gegliedertes Fachwerk. Schöne Details sind die geschnitzten, mit Tauwerk verzierten Eckpfosten und der umlaufende Zahnschnitt des Giebels. Das Tor aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts ist zweiteilig. Torfahrt und Pforte, beide mit bogigem Abschluss, werden jeweils von einem Band aus eingebohrten Kreisen umzogen. Die Ständer stehen auf ursprünglichen Preilsteinen, das durch ein Gesims von der Pforte abgetrennte Gefach ist mit einem doppelt gestellten Andreaskreuz versehen, in dessen Mitte ein kleines, aus schmalen Leisten gebildetes Andreaskreuz eingelagert ist. In die vier Eckfelder des Gefaches sind je drei gebuchtete Brettstücke in der Weise eingesetzt, dass sie ein Herz aussparen. Leider ist das Tor mit störendem Eternit eingedeckt. Als qualitätvollster Bau am historischen Ortseingang ist das Haus einschließlich des Tores aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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