Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vollständige, von der Straße zurückliegende, großflächige Hofreite. Da der Dorfplan von 1823 bereits eine der heutigen Situation ähnliche Gebäudekonstellation zeigt, ist der Hof trotz seiner insgesamt relativ jungen Bebauung zum Ensemble des historischen Dorfkernes zu zählen. Zusammen mit dem 1925 datierten Torgebäude ist er aufgrund seiner Nachbarschaft zu Kirchhof, alter Schule und Rathaus wichtig für das Ortsbild. Besondere Bedeutung kommt ihm als Raumriegel zu, da er den ihm vorgelagerten freien Platz, auf dem sich ursprünglich ein Weiher (Weth) befand, optisch abschließt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |