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Vollständige Hofreite an der in nordwestlicher Richtung verlaufenden Seitengasse der Rheinfelser Straße. Zur verwinkelten Hofsituation gehören neben dem giebelständigen Wohnhaus ein rechtwinklig angebautes, mehrteiliges Nebengebäude, ein traufseitig zur Gasse liegendes Stallgebäude und eine an dieses anschließende Klinkerscheune. Das zweigeschossige, kleine Wohnhaus (Fachwerk unter Putz) dürfte Ende des 17. Jahrhunderts oder Anfang des 18. Jahrhunderts erbaut worden sein. Die gesamten Proportionen und die Anordnung der Fenster sprechen für ungestörtes, gutes Fachwerk der Erbauungszeit. Die alte Fensterteilung und die Klappläden sind erhalten und sorgen zusammen mit den kleinteiligen Hintergebäuden (Fachwerk mit Klinker des 19. Jahrhunderts) und dem Kopfsteinpflaster des Hofes für eine stimmige Atmosphäre. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und vermuteten künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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