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Große Hofreite an der Ecke zur Verbindungsgasse zwischen Rheinfelser Straße und An der Schule. Während das Wohnhaus durch querformatige Fenster stark gestört erscheint, erfüllt das in der jetzigen Form aus dem 20. Jahrhundert stammende, zur Gasse orientierte Wirtschaftsgebäude (polygonaler Bruchsteinsockel, flachbogige Fenster- und Toröffnungen) u.a. durch seine Abfassung im Eckbereich (An der Schule) eine für das Straßenbild wichtige Funktion. Ebenso die Rückseite der sicher aus älterer Zeit stammenden großen Scheune. Wichtig für das Straßenbild der Rheinfelser Straße ist ferner das gut erhaltene, mit Torfahrt und Pforte versehene Hüttenberger Tor, das vom selben Meister wie das Tor Rheinfelser Straße 24 stammt. Wie jenes dürfte es in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet worden sein. Dafür sprechen die Übereinstimmungen im Gefachschmuck und im struktiven Gefüge. Wieder ist als Grundform ein griechisches Kreuz gewählt, dessen Arme zu den Enden hin verbreitert und mit je einem halbkreisförmigen Strahlenfächer geschmückt sind. Das Zentrum, von einem kreisflörmigen Wulst umrahmt, ist durch einen erhaben herausgearbeiteten Sechsstern mit eingelagertem Sechseck betont. Auch hier umrahmen Kerbschnittbänder Torfahrt und Pforte. Das Tor ist wegen seiner künstlerischen Bedeutung Kulturdenkmal, Nebengebäude und Scheune aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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