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Hofreite mit ungewöhnlichem, spitzwinklig zulaufendem Grundstückszuschnitt. Im Bereich der Krümmung (doppelte S-Kurve) der Rheinfelser Straße gelegen, erfüllt der mit einem Wohnhaus, einem Hüttenberger Tor, mehreren Wirtschaftsgebäuden und einer Scheune komplett erhaltene Hof eine wichtige Funktion im Straßenbild. Das mit der Traufe zur Straße orientierte Wohnhaus (Fachwerk unter Putz), das im frühen 19. Jahrhundert entstanden sein dürfte, wird vom Betrachter, der sich Richtung Ortsausgang bewegt, zunächst von der Giebelseite her wahrgenommen. Ein kleiner, durch Mauer und Lattenzaun eingefriedeter, winklig ansetzender Vorgarten, das mit Pforte und Torfahrt versehene Tor und der kopfsteingepflasterte Vorplatz ergänzen das Bild. Wegen seiner exponierten Lage ist der Hof in seiner Gesamtheit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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