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Das bis heute durch eine Zäsur im Bereich des ehemaligen Kolbengrabens (Weingartenstraße, Einmündungsbereich der Bitzenstraße) vom Oberdorf deutlich abgesetzte Vordorf umfasst den unteren, geradlinig verlaufenden Teil der Lindenstraße. Die südlichen Quergassen (Am Backhaus, Kaiserstraße) gehören ebenso wie die nördlichen (Im Gässchen, Kaiserstraße, Dutenhofener Straße) zum Bestand der Anlage.
Die von der nur locker bebauten Schwarzen Hohl und der Weingartenstraße aus über die Gärten hinweg einsehbare Scheunenzeile der südlichen Hofreiten der Lindenstraße und die kleinteilige Bebauung des nordöstlichen Teilbereiches (Im Gässchen, nördlicher Teil der Kaiserstraße, Grethenstraße) sind städtebaulich und sozialgeschichtlich besonders aussagekräftig und daher als Bestandteile der Gesamtanlage schützenswert.
Folgende Wohnhäuser und Hofreiten der Lindenstraße sind als konstitutiv wichtige Bestandteile der Gesamtanlage II zu betrachten: Hausnummern 25, 26, 32, 41, 43, 45.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |