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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus unter Putz. Der mit symmetrisch angeordneten Fenstern und einem Satteldach ausgestattete, unscheinbare Bau dürfte am Ende des 18. oder am Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Er ist an der Rückseite durch einen niedrigeren, mit einer Dachgaupe versehenen Anbau aus späterer Zeit erweitert. Neben dem 1951 abgebrochenen Backhaus gelegen, ist er wichtig für das historische Ortsbild und daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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