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Stattliches Gehöft an der Ecke eines parallel zur Lindenstraße verlaufenden Feldweges. Die auf vier Seiten bebaute Hofreite (Pendant zur Dutenhofener Straße 7) besteht aus einem verputzten, giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einem seitlich angefügten Erweiterungsbau mit integrierter Torfahrt, einem großen, versetzt an das Wohnhaus anschließenden Hinterhaus (sichtbares Fachwerk), einer geräumigen Fachwerkscheune und drei kleineren Wirtschaftsgebäuden. Das Fachwerk des wohl aus dem 18. Jahrhundert stammenden Wohngebäudes dürfte unter dem Putz erhalten sein. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Ortsbild ist der Hof Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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