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Zweigeschossiges, kleines Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf unregelmäßigem Grundriss. Der mit dem Giebel zur Grethenstraße orientierte Eckbau ist an der Vorderseite verputzt. Hauptcharakteristikum ist das seitlich abgeschleppte Satteldach. Der Überstand des Obergeschosses und des Giebelfeldes deutet auf intaktes Fachwerk. An der Rückseite des Hauses freigelegtes Fachwerk zeigt regelmäßige, symmetrische Holzführung. Das für das Straßenbild wichtige Haus ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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