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Vollständige, außergewöhnlich große Hofteite des frühen 20. Jahrhunderts. Am Rande der historischen Bebauung, gegenüber der Einmündung der Grethenstraße gelegenes, auf vier Seiten geschlossenes Gehöft mit großer Backsteinscheune und lang gestrecktem Stallgebäude. Das stattliche Anwesen, liegt wie sein Pendant (Dutenhofener Straße 5) an einem rechtwinklig von der Straße abgehenden, unbefestigten Feldweg. Von hier aus gesehen erschließt sich die in der Höhe stark differenzierte Dachlandschaft. Die fast lückenlos vorhandene Biberschwanzdeckung und das charakteristische, rote Backsteinmaterial haben vereinheitlichende Wirkung. Aufgrund seiner Bedeutung für den nordwestlichen Ortsrand und wegen der großen Einheitlichkeit seiner Bebauung ist der Hof Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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