Lindenstraße 19
Lindenstraße 19
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Lützellinden
  • Lindenstraße 19
Flur: 1
Flurstück: 211

Das Hüttenberger Tor der weitgehend im 19. und 20. Jahrhundert durch Neubauten veränderten historischen Hofreite ist das älteste in Lützellinden und das zweitälteste des bis heute erhaltenen Bestandes überhaupt. Seine auf dem Türsturz angebrachte Inschrift beschränkt sich auf die Versalien H LW B H und die Datierung 1699. H LW dürften die Initialen des Bauherrn sein, B H könnte für „Bauherr" stehen. Typisch für die frühe Stilstufe des Tores ist seine relative Einfachheit: Es handelt sich um ein mit Torfahrt und Pforte ausgestattetes, überdachtes Tor, das durch eine linksseitig angesetzte, ebenfalls verdachte Fachwerkwandung mit dem Wohnhaus verbunden ist. Die Ständer, die ursprünglich durch querliegende Grundschwellen und Streben abgesichert waren, stehen auf gemauerten Sockelsteinen. Der ursprünglich über der Torfahrt angebrachte Sturz und die stabilisierenden Winkelbänder sind heute entfernt, so dass sich ein gerader Abschluss ergibt. An der Pforte haben sich dagegen die durch viertelkreisförmige Strahlenfächer verzierten Winkelbänder erhalten. Der Bogen der Pforte wird durch ein Gesims mit Zahnschnitt und Kehlstreifen überfangen, das Gefach zeigt ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz. Aufgrund seines hohen Alters ist das Tor trotz der genannten Störungen Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen. In Verbindung mit den wesentlich späteren Bauten, dem historisierenden, in exponierter Ecklage stehenden Wohnhaus und dem traufseitig zur Straße liegenden Nebengebäude, ist es außerdem von größter Bedeutung für das Straßen- und Ortsbild.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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