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Hofreite aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit komplettem, weitgehend unverändertem Gebäudebestand. An der Ecke zur Kaiserstraße gelegen, hat das Gehöft eine wichtige Funktion im Straßenbild. Das traufständige, mit hohem Sockel versehene, zweigeschossige Wohnhaus (Putzbau) zeigt zur Straße hin die zeittypische, dreiachsige Fensteranordnung. Die recht großen, durchweg mit der originalen Teilung erhaltenen, schlanken Fenster sind im Erdgeschoss flachbogig und mit Gewänden versehen. Die Giebelseite zur Kaiserstraße ist im oberen Teil verschiefert. Für das Erscheinungsbild besonders wichtig ist das steil proportionierte Hüttenberger Tor (zweiteiliger Typus mit übereinander gestellten Andreaskreuzen als Gefachfüllung), das niedrige, fensterlose, mit der Traufe zur Straße orientierte Stallgebäude und der mit der Straßenflucht abschließende Erweiterungsbau (Fachwerkobergeschoss) zur Kaiserstraße. Ein an der Ecke gelegener kleiner Vorgarten und die in der Höhe gestaffelte Dachlandschaft tragen wesentlich zur stimmigen Gesamtsituation des Anwesens bei. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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