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Vollständig erhaltene Hofreite mit Wohnhaus, Tor, Stallgebäuden und Scheune. Der heutige Gebäudebestand dürfte aus dem 19. Jahrhundert stammen. Das mit der Traufe zur Straße orientierte Wohnhaus (Putzbau) hat asymmetrisch angeordnete Fenster und ein Dachhaus. Besonders wichtig für das Ortsbild sind die sich anschließende Mauer, in die eine Pforte eingelassen ist, der hölzerne, mit eigener Verdachung versehene Torbau, das giebelständige Stallgebäude (Fachwerk teilweise sichtbar) und der etwas höhere Anbau. Nicht zuletzt die Kleinteiligkeit und die in der Höhe gestaffelte Dachlandschaft bereichern das Dorfbild in erheblichem Maße, daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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