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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts mit winklig angebautem Altenteil und am Seitengässchen gelegenem Wirtschaftsgebäude. Die straßenseitigen Fenster des mit einer integrierten Toreinfahrt ausgestatteten Wohnhauses zeigen noch originalen Bestand. Die Erdgeschossfenster sind mit Klappläden versehen, die Giebelseite ist im oberen Teil verschiefert. Besonders wichtig für das Ortsbild ist der an der Ecke gelegene, etwas erhöht liegende Vorgarten, der zum Verbindungsgässchen zwischen Lindenstraße und Weingartenstraße überleitet und der zurückgesetzte, in der Höhe reduzierte Anbau. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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