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Kleines, schmalbrüstiges Wohnhaus (Fachwerk unter Putz) des 18. Jahrhunderts mit rückwärtigem Anbau. Eine kaum leserliche Datierung (1909) über den Fenstern des Obergeschosses dürfte sich auf den Putz beziehen. Das giebelständige, an der Ecke eines kleinen Verbindungsgässchens gelegene Häuschen (Kleinbauern- oder Landarbeiterhaus) zeigt noch die ursprüngliche Fensterteilung (Erdgeschossfenster mit Klappläden). Ein reizvoller, mit einem ländlichen Lattenzaun eingefriedeter Garten und eine Ruhebank an der Ecke wurden leider vor kurzer Zeit entfernt. Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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