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Giebelständiger, verputzter Fachwerkbau, leider durch unpassende Fenster und einen hässlich verklinkerten Sockel gestört. Unter dem Putz des zweigeschossigen Baus ist ein interessantes Fachwerkgefüge zu vermuten. Nach mündlicher Überlieferung soll es sich hier um einen translozierten Bau des 18. Jahrhunderts handeln.
Die Hofeinfahrt ist mit dem typischen zweiteiligen Hüttenberger Tor (Pforte und Torfahrt) geschlossen, vermutlich 19. Jahrhundert. Gebäude und Tor sind auch als Teile der Gesamtanlage Kulturdenkmäler aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |