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Giebelständiges, aus der Straßenflucht nach hinten versetztes, verputztes Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Dutenhofener Straße. Das mit einem gestuften hohen Sockel ausgestattete Haus dürfte um 1800 entstanden sein, dafür sprechen die Proportionen, die im Erdgeschoss relativ großen Fenster und das mit einem Drempel versehene Dach. Der umlaufende Überstand des Obergeschosses lässt auf intaktes Fachwerk schließen. Wichtig und unbedingt zu erhalten sind die an allen Fenstern noch vorhandenen Klappläden. Zusammen mit dem durch Mauer und Lattenzaun eingefriedeten Vorgarten und dem seitlich gelegenen, lang gestreckten Schuppen ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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