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Vollständig erhaltene Hofteite mit Wohnhaus, Hüttenberger Tor, Wirtschaftsgebäuden und Scheune. Das giebelständige Fachwerkwohnhaus ist ein gutes Beispiel für qualitätvolles, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 17. Jahrhunderts. Besonders eindrucksvoll sind die vier mit Rauten verzierten Brüstungsfelder unterhalb der Fenster des Obergeschosses (Radornainentik), die kräftigen Mannfiguren an den Eckständern sowie die Betonung der Mittelachse im Giebel (von halben Mannfiguren flankiertes Fenster, Andreaskreuz). Die Fenster zeigen noch originalen Bestand. Auch die Klappläden der relativ großen Erdgeschossfenster tragen zum positiven Gesamtbild bei. Im Zusammenspiel mit dem zweiteiligen Tor (später Typus mit Rautenfüllung im Gefach über der Pforte) und dem giebelständigen, verputzten Wirtschaftsgebäude ergibt sich eine intakte Straßenfront. Einschließlich der Scheune, die zusammen mit den Nachbarscheunen von der Rückseite her gesehen ein geschlossenes Gesamtbild ergibt, ist der für das Ortsbild wichtige Hof Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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