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Qualitätvolles, zweizoniges Fachwerkhaus des frühen 18. Jahrhunderts in ortsbildprägender Lage. Das durch einen Vorgarten von der Straße getrennte, leicht erhöht stehende, zweigeschossige Wohnhaus ist mit seinem Giebel zur Straße orientiert, kann jedoch auch von der Seite her voll überschaut werden. Kräftige Mannfiguren prägen das von Symmetrie bestimmte Fachwerk. Geschnitzte Eckständer und ein Zahnschnittfries bereichern das positive Gesamtbild, das durch die Biberschwanzdeckung des Satteldaches bestärkt wird. Wegen seines künstlerischen Wertes und seiner Bedeutung für das Straßenbild ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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