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Voluminöse, lang gestreckte Scheune mit zwei korbbogenförmigen, durch rötliche Klinker eingefassten Toreinfahrten. Die laut der Datierungstafel zwischen den beiden Einfahrten 1930 durch Georg Weber erbaute Doppelscheune ist die weitaus größte im Ort. Sie ist Kulturdenkmal aus wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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