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Das ungewöhnlich voluminöse, giebelständige Wohnhaus wurde 1929 für die Eheleute Johannes Lenz durch den Zimmermeister Anton Möglich erbaut. In Anlehnung an den historisierenden Landhausstil der späten Gründerjahre entstand am Dorfeingang das mit einem mächtigen Natursteinsockel versehene, durch zwei symmetrische Erker im Obergeschoss charakterisierte Haus. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind der hohe Giebel, die verschindelten, polygonalen Erker, deren turmartige Verdachung an einen waagrecht geführten Schopf angebunden sind und die seitlich angebundene, ebenfalls aus Bruchsteinen gemauerte Garage. Samt dem Hüttenberger Tor ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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