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Komplett erhaltene Hofreite mit traufständigem Wohnhaus, Wirtschaftsgebäuden, Scheune und Hüttenberger Tor. Das dreiachsige, horizontal durch Gesimse gegliederte und mit einem Werksteinsockel versehene Haus, das kurz nach der Jahrhundertwende erbaut wurde, zeigt eine durch den Wechsel von hellen und dunklen Klinkern gekennzeichnete Schmuckfassade. Seine flachbogigen, gleichmäßig gereihten Fenster (Klappläden) sind durch helle Klinkerfassungen hervorgehoben, und mittels horizontal anschließender Klinkerbänder in das dekorative Wandsystem (Dreieckfries, Rauten, kartuschenartige Schmuckfelder) eingebunden. Bemerkenswerte Teile der Hofreite sind die Scheune und das bogig abschließende Tor mit eingeschnittener Pforte, das vielleicht noch dem 18. Jahrhundert entstammt. Der Hof ist sowohl aus städtebaulichen als auch aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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