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Intakter Hakenhof mit Hüttenberger Tor. Um die Jahrhundertwende erbaut, zeigt das giebelständige Wohnhaus gleichmäßig gereihte, flachbogige Fenster mit Klappläden. Das rechtsseitig angefügte, zweiteilige Hoftor ist besonders steil proportioniert. Die Gefachfüllung über der Pforte hat die Grundform eines Griechischen Kreuzes, dessen Felder mit Andreaskreuzen besetzt sind. Den hinteren Abschluss der Hofreite bildet eine Fachwerkscheune, die als Teil der ehemals geschlossenen Scheunenzeile besonders schützenswert ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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