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Die Gesamtanlage umfasst die nördliche Dorferweiterung, die als Verbindung zwischen den beiden alten Bezugspunkten des Dorfes, der Kirche und dem Herrensitz der "Burg", entstanden war. Die im Bogen verlaufende Straße (Zum Bahnhof, früher Bahnhofstraße), die vor dem Bau der Bahnstrecke und des Bahnhofes unweit der Burg in einen nach Norden, also Trohe führenden Weg (sog. Burgweg, heute Feldweg) überging und im Osten in die Lange Ortsstraße einmündet, wurde wohl schon im 18. Jahrhundert zumindest auf der Nordseite im Bereich der Sandgärten bebaut. Im ausgehenden 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden auf der Südseite und im Bereich des Bogens schräg gegenüber der Burg neue Hofreiten. An der Einmündung des Kirchenrings (früher Kirchstraße) siedelte sich etwa gleichzeitig eine Zigarrenfabrik an, die Fortführung in südlicher Richtung (Friedrich-Ebert-Straße) und Anbindung an die Udersbergstraße entstand erst spät.
Innerhalb dieser Gesamtanlage gelten folgende Objekte als konstitutiv besonders wichtig:
Zum Bahnhof 8
Charakteristischer Vertreter des in der Straße Zum Bahnhof mehrfach auftretenden giebelständigen, dekorativ gegliederten Wohnhaustypus. Der mit einem massiven Quadersockel ausgestattete, um 1900 errichtete Klinkerbau ist wie üblich zur Straße hin dreiachsig. Seine symmetrisch angeordneten Flachbogenfenster sind in ein dekoratives System aus roten Klinkerbändern und -lisenen eingestellt. Zusammen mit der in der Tiefe der Hofreite gelegenen Scheune, deren Rückseite von der rechtwinklig abknickenden Verbindungsgasse zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Strutstraße einsehbar ist, hat er wichtige Funktion für das Ortsbild. Die Scheune auf annähernd quadratischem Grundriss ist als Sachteil Kulturdenkmal.
Zum Bahnhof 21/23
Zwei giebelständige, annähernd baugleiche Wohnhäuser in ortsbildwichtiger Lage am platzartig erweiterten Übergangsbereich zwischen Friedrich-Ebert-Straße und der in Richtung Bahnhof abknickenden Bahnhofstraße. Beide Häuser sind um 1900 errichtete Klinkerbauten mit dreiachsiger, symmetrisch durch Fenster gegliederter Giebelfassade. Während beim rechten Haus (Nr. 21) das dekorativ gegliederte, zweifarbige Klinkermauerwerk sichtbar ist, ist das linke, an der Ecke einer Seitengasse gelegene verschiefert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |