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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit hohem Sockel in exponierter Ecklage zum Kirchenring. Die symmetrische Anordnung der Fenster (Zwillingsfenster) an der Giebelseite, der Überstand des Obergeschosses und die gesamten Proportionen deuten auf einen Bau des 17. Jahrhunderts. Eine Freilegung des sicher intakten und aussagekräftigen Fachwerkes ist aufgrund der straßenbildwichtigen Funktion am Ansatz der Straßenkurve unbedingt anzuraten. Wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild und aus vermuteten künstlerischen Gründen ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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